Ohne Gentechnik

Ohne Gentechnik

Lebensmittelhersteller können ihre Produkte mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ ausloben, seit 2009 gibt es dafür auch ein offizielles staatliches Siegel. Herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), möchte das Logo dem Verbraucher Orientierung und Sicherheit bzgl. der Wahl gentechnikfreier Lebensmittel geben.
Es ermöglicht dem Konsumenten, Lebensmittel zu identifizieren, die ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden und somit die gentechnikfreie Landwirtschaft unterstützen.

Was bedeutet "Ohne Gentechnik"?

Gentechnikbefürworter behaupten, dass die Gentechnik bereits den gesamten Lebensmittelsektor durchdrungen habe und sich der Einsatz für Lebensmittel "ohne Gentechnik" deshalb nicht lohne. Das stimmt nicht.

Gentechnik ist vermeidbar! Lebensmittelhersteller können sich für eine Produktion "ohne Gentechnik" entscheiden und so den Wünschen der Verbraucher entsprechen.

Für Lebensmittel mit einer "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung oder einem entsprechenden Label gilt:

  • ein Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Teilen davon.
  • ein Verbot des Einsatzes von Vitaminen, Aromen, Enzymen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.
  • eine Fütterung ohne gentechnisch veränderte Pflanzen. Dabei müssen strenge Fristen eingehalten werden.

Mit "Gentechnik" und "ohne Gentechnik"

Mit Gentechnik: 

Europa hat weltweit die strengsten Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Dennoch weist auch die EU-Gesetzgebung große Lücken auf: Nur wenn gentechnisch veränderte Pflanzen direkt zu Lebensmitteln verarbeitet werden, muss dies für den Verbraucher durch einen entsprechenden Hinweis auf der Zutatenliste ersichtlich sein.

Doch fast alle gentechnisch veränderten Pflanzen gelangen über den Umweg des Tierfutters in die Nahrungsmittelproduktion: Hühner, Kühe und Schweine werden mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert und wir verzehren dann ihre Milch, Eier und ihr Fleisch. Diese Produkte müssen laut EU-Gesetzgebung jedoch nicht gekennzeichnet werden.

Ohne Gentechnik:

Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung 2008 dazu entschlossen, ein Gesetz zur freiwilligen "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung zu erlassen. Danach können Lebensmittelproduzenten ihre Produkte mit diesem Prädikat bewerben, wenn sie strenge gesetzliche Auflagen einhalten.

Durch die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung können Verbraucher so über den Bio-Bereich hinaus Produkte wählen, die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen hergestellt wurde.

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